Schichtbetrieb – Start ab 15. Februar 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Ab 15. Februar 2021, dem Beginn des Sommersemesters, können unsere Schüler*innen wieder in die Schule kommen, aber nur im verminderten Schichtbetrieb.


Die Grundsäulen des Schichtbetriebes sind folgende: (kurzfristige Änderungen sind jederzeit noch möglich!!!)

Der KV ist ausnahmslos der Ansprechpartner der Eltern und der verantwortliche Koordinator für die jeweilige Klasse.

Die Schüler/innen sind in 2 Gruppen zu teilen, die sich jeweils abwechselnd an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Präsenzunterrichtet befinden und zwischen denen kein Wechsel erfolgen darf.

Gruppe A: Mo/Di und Gruppe B: Mi/Do. Am Freitag ist Distance Learning Tag. An diesem Tag ist bei Videokonferenzen Anwesenheitspflicht. Diese sind im Teams-Kalender der Schüler*innen zeitgerecht ersichtlich.

Der Stundenplan (siehe auf der Website) vom Schulanfang bleibt aufrecht!

Geschwisterkinder können, wenn es organisatorisch möglich ist in in einer Gruppe zugeteilt werden.

Die fixe Einteilung der Gruppen/Klassen gibt Ihnen der KV vor Beginn des Schichtbetriebes bis spätestens Freitag in den Semesterferien bekannt.

Der Schichtbetrieb setzt sich einerseits aus Präsenzunterricht, aber andererseits auch aus Arbeitsaufträgen an den restlichen Tagen für zu Hause zusammen.

Die aktuellen Gruppentage finden Sie vor dem Start des Schichtbetriebes auch im Terminkalender!

Eine AUFSICHT an schulfreien Tagen kann wegen räumlicher und personeller Engpässe nur in wirklichen AUSNAHMEFÄLLEN bewilligt werden! Eine rechtzeitige Anmeldung für die Aufsicht (keine Betreuung wie im Lockdown) ist im Vorhinein (mindestens 2 Tage vorher) per mail an Hr. Dir. BAUMGARTNER zu stellen.

In der Aufsicht müssen die Arbeitspakete, die normalerweise zu Hause zu erledigen sind, selbstständig und alleine erarbeitet werden. Die Unterlagen dafür müssen von den Schülerinnen mitgenommen werden. PCs stehen nicht zur Verfügung, da diese für den Unterricht gebraucht werden.

Verpflichtende Schnelltests!

Für die Teilnahme am Unterricht vor Ort ist die Absolvierung des Schnelltests („Nasenbohrertest“) Voraussetzung.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Dafür ist wiederum die Einverständniserklärung (Download) der Eltern nötig. Bitte diese elektronisch dem KV übermitteln oder am ersten Tag im Schichtbetrieb Ihrem Kind mitgeben. Ausgenommen von diesem Test sind Schüler*innen, die bereits an COVID-19 erkrankt waren und eine ärztliche Bestätigung oder einen Antikörpertest vorlegen können, die/der nicht älter als sechs Monate ist.

Schüler*innen die ohne Einverständniserklärung in die Schule kommen oder diesen Test nicht machen, dürfen lt. Erlass nicht unterrichtet werden.

Bei etwaigen Anfragen dafür, erhalten Sie den Leitfaden beim jeweiligen KV.

Für diese SchülerInnen können Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests nicht stattfinden. Das Nachholen des Lehrstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten. Sollte eine sichere Beurteilung für das Zeugnis nicht möglich sein, sind Feststellungsprüfungen abzulegen.


Schulausspeisung:

Die Anmeldung Ihres Kindes zur Schulausspeisung gilt auch für die Zeit des Schichtbetriebes. Sollten Sie nach Kenntnisnahme des für diese Zeit eingerichteten Stundenplanes eine Änderung bei den angemeldeten Essenstagen wünschen, ersuchen wir um zeitgerechte Anmeldung beim Gemeindeamt.
Ansprechpartnerin: Margit Hofer, 07231 2515 0


Eine abschließende Bitte um Verständnis:

Für einen gut funktionierenden Schichtbetrieb ist eine Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und der Verpflichtung, die Bildungs- und Berufschancen unserer Kinder und Jugendlichen mittel- und langfristig zu gewährleisten, notwendig. Helfen wir deswegen alle mit, dass uns dieser Weg gelingt!

ALLES GUTE

Dir. Thomas BAUMGARTNER