Die Schüler haben sich an die Weisungen der Schulwegsicherung zu halten.
Die SchülerInnen dürfen sich ab 6.50 in der Garderobe oder im Speisesaal aufhalten. Eine Beaufsichtigung dafür ist eingerichtet. Angemeldete GTS SchülerInnen werden ab 7.10 von Lehrkräften/Erziehern beaufsichtigt und pädagogisch betreut.
Beim Betreten der Schule werden die Schuhe bei Schlechtwetter gründlich abgeputzt. In der Garderobe werden die Schuhe gewechselt. Die Spinde sollten von jedem Schüler mit einem eigenen Schloss versperrt werden.
Beim Läuten um 7.35 begeben sich alle SchülerInnen in ihre Stammklassen oder Sonderunterrichtsräume.
Pünktlich um 7.40 beginnt der Unterricht mit einem gemeinsamen Gebet, einem Spruch oder einem geeigneten Lied.
In den kleinen Pausen bereiten sich die Schüler auf die kommende Unterrichtsstunde vor. Sie wechseln kurz vor dem Läuten in die jeweiligen Räume. In der gr. Pause kann man sich Wasser vom Trinkbrunnen besorgen.
Sonderunterrichtsräume, Lehrmittelzimmer usw. dürfen ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht betreten werden.
Radios, CD-Player, Computer, Rollläden, Maschinen und dergleichen dürfen ohne Genehmigung eines Lehrers nicht bedient bzw. benutzt werden. Ebenso dürfen die oberen Fenster nicht selbstständig geöffnet werden.
Während der Mittagspause können die Schüler im Speisesaal das Mittagessen einnehmen, in der vorgesehenen Zeiten die Schulbibliothek besuchen oder sich in ihrem jeweiligen Stockwerk aufhalten. Während dieser Zeit ist für alle Schüler eine Aufsicht eingerichtet. Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung kann dem Schüler die Erlaubnis zum Aufenthalt im Schulgebäude auf unbestimmte Zeit entzogen werden.
Bei Schönwetter ist das Schulgebäude zu Gunsten der Selbsttätigkeit und Organisationsvereinfachung zu verlassen, weil angenommen werden kann, dass die Schüler dafür die nötige körperliche und geistige Reife haben. Die Zustimmung dafür, wird bei der Anmeldung für die GTS mit der Unterschrift bestätigt. In dieser Zeit ist für die Schüler und SchülerInnen eine Aufsicht für das Schulgelände durch mehrere Lehrer und Erzieher (=Schulcoach) eingerichtet. Die Aufsichtspersonen sind beim Info Point erreichbar!
Für Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen kann diese Aufsicht in der Mittagspause entfallen, da die geistige und körperliche Reife vorausgesetzt wird.
Der Aufenthalt im Stiegenhaus des 1. und 2.OG ist nicht gestattet (Fluchtweg)
Die Schüler können sich in der Bücherei zu den Öffnungszeiten in den großen Pausen und in den Mittagspausen aufhalten. (siehe Plan in der Bücherei und in den Klassen!)
Alle Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule sind mit allergrößter Sorgfalt zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung müssen die Eltern für den Schaden aufkommen. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Sessel schonend auf die Tische gestellt werden.
Nach Unterrichtsschluss werden die Schüler von der Lehrkraft in die Garderobe begleitet. Das Schulgebäude ist dann unverzüglich zu verlassen.
Die Schüler dürfen während des Unterrichtes und während der Pausen das Schulgebäude nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
Die Benützung von Inlineskates, Skateboards etc. ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Laufen, Schreien und Kaugummikauen sowie die Verwendung von Handys ist im Schulgebäude verboten.
Ab 7.15 sind die Handys im Spind zu verwahren.
Das Tragen von Kopfbedeckungen, wie Hauben und Kappen, ist im Schulgebäude untersagt.
Das BESTEIGEN des GELÄNDERS und des FLACHDACHES beim Pavillon am Schulhof ist VERBOTEN. (Absturzgefahr!!)
Die Eltern nehmen mit der Unterschrift bei der GTS Anmeldung die Schulordnung zur Kenntnis und besprechen diese mit Ihren Kindern.
Thomas BAUMGARTNER, Direktor