Die Maskenpflicht im Unterricht fällt weg!

Die Maskenpflicht im Unterricht fällt!

Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt sowohl für Pädagog/inn/en als auch für Schüler/innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen.

 

Dir. Thomas BAUMGARTNER